Ausgewiesene Hundefreilaufflächen in und um Langenzenn
Die Nutzung der Hunde-Freilaufflächen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme für ein verträgliches Miteinander. Von nicht angeleinten Hunden darf keine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Menschen oder Tiere ausgehen. Ein bestehender Maulkorbzwang ist zu beachten.
Verunreinigungen durch Hunde sind zu beseitigen. Das Benutzen der Fläche erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir danken Ihnen.