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Stadt Langenzenn (Druckversion)

Eheschließung

Hier finden Sie alles zum Thema Eheschließung in der Übersicht.

1. Was brauche ich zur Eheschließung?

  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes, zur Vorlage beim Standesamt, zum Zwecke der Eheschließung (enthält den Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die aktuelle Meldeadresse).
  • Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Langenzenn gemeldet sind, erhalten Sie dieses Dokument im Bürgerbüro. Die Aufenthaltsbescheinigung muss von allen Bürgern vorgelegt werden (unabhängig von der Nationalität), und ist nicht zu verwechseln mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige. 
  • Neu ausgestellte beglaubigte Ablichtung  aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate); erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes 
  • Für den Fall, dass Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
    Neu ausgestellte Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder. In den  Geburtsurkunden der Kinder (die Sie beim Geburtsstandesamt des jeweiligen Kindes erhalten), müssen beide Elternteile eingetragen sein. Haben Sie schon eine Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder abgegeben, legen Sie diese bitte ebenfalls vor.

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren (bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben), volljährig und Deutsche sind, reichen die voranstehend genannten Unterlagen voraussichtlich aus.

2. Wenn ich schon einmal verheiratet war oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte, benötige ich zusätzlich:

  • Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft. 
  • Das wird in der Regel eine aktuelle, beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Auflösungsvermerk (bei Eheschließung nach dem 01.01.2009), oder  bei Eheschließung zwischen 01.01.1958 und 31.12.2008 eine beglaubigte Abschrift von dem als Heiratsbuch fortgeführten Familienbuch sein (erhältlich bei dem deutschen Standesamt bei dem die Ehe geschlossen wurde).
  • In Ausnahmefällen, (z.B. weil die Ehe im Ausland geschlossen wurde, und in Deutschland kein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde), können die Angaben zur Vorehe auch durch die Vorlage einer Heiratsurkunde in Verbindung mit dem  rechtskräftigen Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten nachgewiesen werden.
  • Bei einer vorangehenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft legen Sie bitte eine aktuelle Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk vor. Wenn die vorangehende Lebenspartnerschaft in Bayern begründet wurde, erhalten Sie  diese Abschrift beim Standesamt des Begründungsortes, bzw. beim Standesamt am Amtssitz des Notars, der diese Lebenspartnerschaft begründet hat.
  • Zusätzlich zu den Nachweisen der unmittelbar vorangegangenen Ehe oder Lebenspartnerschaft sind alle früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung anzugeben und glaubhaft zu machen. Geeignete Nachweise sind z.B. beglaubigte Abschriften aus den als Heiratseintrag fortgeführten Familienbüchern, oder aktuelle Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern. 

In allen anderen Fällen sollte zumindest einer der beiden Partner persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Kirchenaustritt

Hier finden Sie alles zum Thema Kirchenaustritt in der Übersicht.

1. Was brauche ich, um aus der Kirche auszutreten?

  • Gültigen Personalausweis

2. Was kostet mich ein Kirchenaustritt?

  • 35,00 €. Dies ist bar oder mit EC-Karte bei Austritt zu bezahlen.
http://www.langenzenn.de//rathaus-verwaltung/standesamt