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„Bauturbo“ in Langenzenn

Der Stadtrat der Stadt Langenzenn hat in seiner Sitzung am 15.07.2026 den Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ gefasst.

Damit schafft die Stadt die Grundlage, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung der Schaffung von Wohnraum im Einzelfall zu nutzen.

Der „Bauturbo“ eröffnet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von einzelnen bauplanungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, um Wohnbauvorhaben schneller zu realisieren.

Die Anwendung setzt jedoch stets eine Einzelfallprüfung voraus.

Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung des „Bauturbos“ besteht nicht.

Maßgeblich ist insbesondere die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Berücksichtigung öffentlicher und nachbarlicher Belange sowie eine gesicherte Erschließung.

Vor der Einreichung eines Bauantrags ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauverwaltung (Ansprechpartner: Hr. Özcan) der Stadt Langenzenn erforderlich.

Hierzu ist zunächst eine formlose Projektanfrage oder Bauvoranfrage einzureichen. Erst nach Abschluss der städtischen Vorprüfung sollte ein formeller Bauantrag gestellt werden.

Zur Unterstützung von Bauherrinnen und Bauherren wurde ein Informationsblatt zur Anwendung des Bauturbos erstellt. Es erläutert die Voraussetzungen, den Ablauf des Vorprüfungsverfahrens sowie die hierfür erforderlichen Unterlagen und dient künftig als Grundlage für die Beratung im Bauamt.

Das Informationsblatt können Sie hier herunterladen (PDF-Dokument, 587,06 KB, 16.07.2026).

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Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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