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Stadt Langenzenn (Druckversion)

Ausgewiesene Hundefreilaufflächen in und um Langenzenn

Die Nutzung der Hunde-Freilaufflächen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme für ein verträgliches Miteinander. Von nicht angeleinten Hunden darf keine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Menschen oder Tiere ausgehen. Ein bestehender Maulkorbzwang ist zu beachten.

Verunreinigungen durch Hunde sind zu beseitigen. Das Benutzen der Fläche erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Wir danken Ihnen.

Langenzenn: An der Bleiche

Langenzenn: Zollnerstraße (Richtung Naturerlebnisfeld/Bienenhaus)

OT Hammerschmiede: Am Traumsee

OT Horbach: Gräfenweg (westliches Ende)

OT Keidenzell: Am Friedhof

OT Kirchfembach: Puschendorfer Straße

Richtung Pirkach (vor der Bahnunterführung links)

OT Laubendorf: Bahnübergang (Wilhermsdorfer Straße)

http://www.langenzenn.de//leben-wohnen/sicherheit-ordnung/hundefreilaufflaechen