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Antrag eines Fischereischeins
Um in Bayern den Fischfang ausüben zu können, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein.
Wer den Fischereischein erhalten möchte, muss die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich ablegen. Informationen und Hinweise zur Anmeldung und Ablauf der Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft.
Der Fischereischein wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit. Hierbei haben Sie die Wahl, die Abgabe als Einmalzahlung oder für fünf Jahre zu bezahlen. Wird die Fischereiabgabe für fünf Jahre bezahlt, so kann nur in diesem Zeitraum gefischt werden. Zusätzlich zu der Abgabe fällt noch eine Fischereischeingebühr an.
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft, sodass alle Kinder und Jugendlichen von sieben Jahren bis einschließlich 17 Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln dürfen. Sie brauchen nur noch einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Zur Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passbild (in Papierform)
- Original Fischerprüfungszeugnis
- Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
- Antrag auf Erteilung des Fischereischeins



