Reisepass und Personalausweise: Stadt Langenzenn

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Reisepass und Personalausweise

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Gesetzliche Ausweispflicht

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch einen Personalausweis (oder Reisepass). Seit 26.06.2012 müssen auch Kinder bei Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Reisedokument vorweisen. Welches Dokument Sie für sich oder Ihr Kind beantragen, hängt davon ab, in welche Länder Sie reisen. Verreisen Sie z.B. nur innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Reisen Sie aber in Länder außerhalb der EU benötigen Sie evtl. einen Reisepass, unter Umständen auch schon für Ihr minderjähriges Kind. Erkundigen Sie sich bitte vor der Beantragung in Ihrem Reisebüro oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Personalausweis

1. Wer kann einen Personalausweis beantragen?

Alle deutschen Staatsangehörigen ab 0 Jahren, die ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in Langenzenn haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.

2. Wie kann ich einen Personalausweis beantragen?

Die Beantragung muss persönlich, unter Vorlage des bisherigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses, erfolgen. Außerdem wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, (nicht älter als 1 Jahr), benötigt.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung dabei sein. Außerdem sind die ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (PDF-Datei) sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe des / der Sorgeberechtigten vorzulegen. 
Wichtig ist, dass die Unterschriften der sorgeberechtigen Personen auf der Zustimmungserklärung mit den Ausweisdokumenten übereinstimmt.

Ist der Personalausweis das erste, eigene Dokument, dann benötigen wir noch eine Geburtsurkunde.

3. Wie lange ist die Lieferzeit für einen Personalausweis?

Im Normalfall können Sie mit einer Lieferzeit von ca. 2 – 3 Wochen rechnen.

Benötigen Sie sofort einen neuen Ausweis, gibt es die Möglichkeit Ihnen einen „vorläufigen Personalausweis“ auszustellen. Gleichzeitig muss aber auch ein neuer Ausweis beantragt werden.

4. Wie viel kostet ein Personalausweis und wie lange ist er gültig?

AusweisartKostenGültigkeit
Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro3 Monate gültig
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro6 Jahre gültig
Personalausweis für Personen über 24 Jahren 37,00 Euro10 Jahre gültig

Die Gebühren müssen bei der Antragstellung bezahlt werden.

5. Wie kann man einen Personalausweis abholen?

Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des bisherigen Dokuments erfolgen. Bei Kindern unter 16 Jahren erfolgt die Abholung durch eine sorgeberechtigte Person. In dem Fall ist keine Abholvollmacht durch Dritte möglich.

Die Abholung des Personalausweises für Personen ab 16 Jahren, kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen. Unter Vorlage einer Vollmacht (PDF-Datei) und des bisherigen Dokuments.

Reisepass

1. Wer kann einen Reisepass beantragen?

Alle deutschen Staatsangehörigen ab 0 Jahren, die ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in Langenzenn haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.

Wir bitten um Beachtung, dass jeder deutsche Staatsangehörige grundsätzlich nur einen gültigen Reisepass besitzen darf. In begründeten Ausnahmefällen, kann mit entsprechendem Nachweis ein Zweitpass beantragt werden.

2. Wie kann man einen Reisepass beantragen?

Die Beantragung muss persönlich, unter Vorlage des bisherigen Reisepasses bzw. Personalausweises, Kinderreispasses oder der Geburtsurkunde, erfolgen. Außerdem wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) benötigt.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung dabei sein. Außerdem sind die ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (PDF-Datei) sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Wichtig ist, dass die Unterschriften der sorgeberechtigen Personen auf der Zustimmungserklärung mit den Ausweisdokumenten übereinstimmt.

Ist der Reisepass das erste, eigene Dokument, dann benötigen wir noch eine Geburtsurkunde.

3. Wie lange ist die Lieferzeit für einen Reisepass?

Im Normalfall können Sie mit einer Lieferzeit von ca. 3-4 Wochen rechnen.

Benötigen Sie den Reisepass früher, gibt es die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3-4 Werktagen, nach der Bestellung, an uns geliefert. Benötigen Sie den Reisepass sofort, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein „vorläufiger Reisepass“ ausgestellt werden.

4. Wie viel kostet ein Reisepass und wie lange ist er gültig?

Art des PassesKostenGültigkeit
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro1 Jahr gültig

Reisepass für Personen

unter 24 Jahren

37,50 Euro6 Jahre gültig

Reisepass für Personen

über 24 Jahren

70,00 Euro

 

10 Jahre gültig

Zweitpass 70,00 Euro6 Jahre gültig 

Zusätzliche Kosten für

einen Expresspass

32,00 Euro 

Zusätzliche Kosten

für Extraseiten  

22,00 Euro 

Die Gebühren müssen bei der Antragstellung bezahlt werden.
 

5. Wie kann man einen Reisepass abholen?

Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des bisherigen Dokuments erfolgen. Bei Kindern unter 18 Jahren erfolgt die Abholung durch eine sorgeberechtigte Person. In dem Fall ist keine Abholvollmacht durch Dritte möglich.

Die Abholung für Personen ab 18 Jahren, kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Unter Vorlage einer Abholvollmacht (PDF-Datei) und des bisherigen Dokuments.

Kinder-Reisepass

Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ab 01.01.2024 benötigen Kinder einen Personalausweis oder Reisepass

Personalausweis (Gebühr: 22,80 €)

Reisepass (Gebühr: 37,50 €)

Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für diese Ausweisdokumente aktuell ca. 2-4 Wochen beträgt. Planen Sie rechtzeitig Ihren Besuch im Bürgerbüro und vereinbaren Sie einen Termin.

Diese Dokumente besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig ein neues Dokument.

Auskunft darüber, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der konsularischen Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf keine verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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