Hauptbereich
Informationen zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025
Am 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des aktuellen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Der neue Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmals die Bewertung der Grundsteuer nach der gesetzlich in Bayern vorgeschriebenen neuen Bewertungsmethode. Somit ist die „neue“ Grundsteuer also erstmalig ab 01.01.2025 zu zahlen. Dies betrifft alle Eigentümer von Grundstücken im Gemeindegebiet (Grundsteuer A und B).
Wichtig: Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Langenzenn sind immer direkt an das Finanzamt Fürth, Stresemannplatz 15, 90763 Fürth zu richten.
Wichtige Prüfpunkte
Nachfolgend stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Prüfpunkte nach Erhalt des neuen Grundsteuer-Bescheids dar und geben Ihnen Hinweise zum Vorgehen, sollte etwas fehlerhaft sein. Beachten Sie dabei bitte auch die Hinweise zum jeweils richtigen Ansprechpartner für die Rückfragen zu den Prüfpunkten:
Da wir mit einem verstärkten Aufkommen an Rückfragen rechnen, bitten wir Sie diese vorrangig schriftlich an uns zu richten - per Brief oder per E-Mail -. Persönliche Vorsprachen im Steueramt sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
E-Mails zur Kontaktaufnahme senden Sie bitte an grundsteuer(@)langenzenn.de. Vielen Dank.
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.