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4172.2_Zusammenfassung_Seniorenratssatzung.pdf

796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 09. März 2021 (GVBI. S. 74) geändert worden ist, erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g: § 1 Bezeichnung (1) Die Stadt Langenzenn [...] Ortsrecht Seite 1 von 4 Zusammenfassung mit Rechtsstand 01.01.2023 Satzung der Stadt Langenzenn für den Seniorenrat (Seniorenratssatzung – SRS) unter Berücksichtigung folgender Änderungssatzungen: 1. Satzung [...] Bezeichnung „Seniorenrat der Stadt Langenzenn“. § 2 Aufgaben und Zusammenarbeit des Seniorenrates (1) Der Seniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.03.2023
Gebührensatzung_Mittagsbetreuung_092023.pdf

4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Gebührenerhebung Die Stadt Langenzenn [...] die Gebühr nach Absatz 1 für das zweite Kind um 12,00 € monatlich, b) drei und mehr Kinder aufgenommen sind, ist für das Dritte und die weiteren Kinder keine Gebühr nach Abs. 1 zu entrichten. Die Ermäßigung [...] Stadt Langenzenn Ortsrecht Seite 1 von 2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Langenzenn Vom 27. Juni 2023 Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes[mehr]

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Zuletzt geändert: 27.06.2023
Antrag_KommunalesFörderprogramm.pdf

Gesamtkosten der Maßnahme: Nein_2: Off Ja: Off Ja bei folgenden ZuschussgebernRow1: amRow1: FörderprogrammRow1: LeistungsumfangRow1: Ja bei folgenden ZuschussgebernRow2: amRow2: FörderprogrammRow2: Leistung [...] Unterlagen bei Lageplan im M 1:1000 Nein Ja Foto des betroffenen Objektes Nein Ja Skizzen, Pläne Nein Ja Weitere Pläne müssen nachgereicht werden Nein Ja Folgende Pläne sind nachzureichen 1) 2) 3) 4) Finanzierungsplan [...] undefined_8: Off undefined_9: Off 1: 2: 3: 4: Nein_8: Off Ja_7: Off Nein_9: Off Ja_8: Off Nein_10: Off Ja_9: Off Geplanter Maßnahmenbeginn: Geplante Maßnahmendauer: Text1: Text2: Text3: Text4: Text5: Text6:[mehr]

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Zuletzt geändert: 17.07.2023
2._Änderung_Geschäftsordnung.pdf

Ortsrecht Seite 1 von 1 Zweite Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Langenzenn (Geschäftsordnung – GeschO) vom 24.7.2020 zuletzt geändert am 23.02.2023 Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung [...] 2020-1-1-I) die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, beschließt der Stadtrat der Stadt Langenzenn folgende zweite Änderung der Geschäftsordnung: § 1 1.[mehr]

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Zuletzt geändert: 17.10.2023
Hausnummerierung.pdf

geboten ist. § 4 1) Bei Änderung der bisherigen Hausnummer finden §§ 1 - 3 entsprechende Anwendung 2) Bei notwendiger Erneuerung der Hausnummer tritt an die Stelle der Mitteilung nach § 1 Abs. 6 S. 2 die [...] G.v. 02.05.75 (BGBl. I S. 1037) folgende Satzung über die Hausnummerierung der Stadt Langenzenn: § 11) Die Gebäude werden nach Straßen nummeriert und zwar so, dass grundsätzlich vom Stadtinnern her links [...] erwarten ist. § 2 1) Der Eigentümer des Gebäudes, für das die Stadt eine Hausnummer zugeteilt hat, ist verpflichtet, die Hausnummer innerhalb 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung gemäß § 1 Abs. 6 S. 2 auf[mehr]

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Zuletzt geändert: 27.03.2012
Festlegung_Sanierungsgebiet_Altstadt_Langenzenn.pdf

im Lageplan 1 : 1.000 des Planungsbüros Projekt 4, Stadt & Freiraumplanung, Nürnberg vom 1. Oktober 2002 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 1 Werden innerhalb [...] der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der In § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften [...] Dezember 2002 zum Lageplan Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher b[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2014
8633.2.17_Ausfertigung_BGS_WAS.pdf

Stadt Langenzenn 8633.2.17 Ortsrecht Seite 1 von 6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Langenzenn vom 21.06.2024 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes [...] erlässt die Stadt Lan- genzenn folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: Satzung: § 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversor- [...] Erstattungsregelung nach Art. 9 KAG unterliegt. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss[mehr]

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Zuletzt geändert: 26.06.2024
4._Änderung_Geschäftsordnung.pdf

Langenzenn 0242.2.15 Ortsrecht Seite 1 von 1 Vierte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Langenzenn (Geschäftsordnung – GeschO) Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat [...] Stadtrat der Stadt Langenzenn folgende Änderung der Geschäftsordnung: § 11. § 9 Abs. 3 Nr. 4 b enthält folgende neue Fassung: 1Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle dringlichen Ang [...] Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2024
Grundstuecksvorkaufsrecht.pdf

Baugesetzbuches vom 18. März 1994 Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung -GO-) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be [...] ung vom 8. Dezember 1986 (BGBI. I S. 466), erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 - Der Stadt Langenzenn steht im Geltungsbereich dieser Satzung ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten [...] unbebauten Grundstücken zu. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan im Maßstab 1: 1000 ersichtlich und der räumliche Umfang des Geltungsbereiches ist durch eine schwarze gestrichelte Linie[mehr]

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1_Änderung_Gebührensatzung_2024.pdf

Stadt Langenzenn Seite 1 von 2 1. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindertagesstättengebührensatzung – KiTaGebS 2024) Vom 4. Juli 2024 Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalab [...] 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Der § 5 der Gebührensatzung für die K [...] Seite 2 von 2 § 2 In–Kraft–Treten Die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindertagesstätten- gebührensatzung – KiTaGebS 2024) tritt am 1. September 2024 in Kraft. Langenzenn, den[mehr]

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Zuletzt geändert: 29.07.2024
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