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Gestaltungssatzung.pdf

Anliegen. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für den gesamten Altstadtbereich der Stadt Langenzenn. Die Abgrenzung folgt der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Langenzenn“ in 6130.1.2 Seite [...] Stadt Langenzenn 6130.1.2 Ortsrecht Seite 1 von 7 Zusammenfassung mit Rechtsstand 16. April 2010 der Gestaltungssatzung für bauliche Anlagen der Stadt Langenzenn Satzung der Stadt Langenzenn über besondere [...] im historischen Altstadtbereich von Langenzenn vom 10. April 2003 Auf Grund von Art. 91 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007 (GVBl[mehr]

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Dateigröße: 871,73 KB
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Zuletzt geändert: 09.07.2014
Festlegung_Sanierungsgebiet_Altstadt_Langenzenn.pdf

im Lageplan 1 : 1.000 des Planungsbüros Projekt 4, Stadt & Freiraumplanung, Nürnberg vom 1. Oktober 2002 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 1 Werden innerhalb [...] der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der In § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften [...] Dezember 2002 zum Lageplan Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher b[mehr]

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Dateigröße: 1,25 MB
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Zuletzt geändert: 09.07.2014
8633.2.17_Ausfertigung_BGS_WAS.pdf

Stadt Langenzenn 8633.2.17 Ortsrecht Seite 1 von 6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Langenzenn vom 21.06.2024 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes [...] erlässt die Stadt Lan- genzenn folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: Satzung: § 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversor- [...] Erstattungsregelung nach Art. 9 KAG unterliegt. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss[mehr]

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Zuletzt geändert: 26.06.2024
4._Änderung_Geschäftsordnung.pdf

Langenzenn 0242.2.15 Ortsrecht Seite 1 von 1 Vierte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Langenzenn (Geschäftsordnung – GeschO) Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat [...] Stadtrat der Stadt Langenzenn folgende Änderung der Geschäftsordnung: § 11. § 9 Abs. 3 Nr. 4 b enthält folgende neue Fassung: 1Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle dringlichen Ang [...] Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2024
Grundstuecksvorkaufsrecht.pdf

Baugesetzbuches vom 18. März 1994 Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung -GO-) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be [...] ung vom 8. Dezember 1986 (BGBI. I S. 466), erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 - Der Stadt Langenzenn steht im Geltungsbereich dieser Satzung ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten [...] unbebauten Grundstücken zu. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan im Maßstab 1: 1000 ersichtlich und der räumliche Umfang des Geltungsbereiches ist durch eine schwarze gestrichelte Linie[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2014
3._Änderung_Geschäftsordnung.pdf

der Stadtrat der Stadt Langenzenn folgende Änderung der Geschäftsordnung: § 11. § 37 Abs. 1 enthält folgende neue Fassung: (1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung in dem für amtliche [...] Langenzenn 0242.2.14 Ortsrecht Seite 1 von 1 Dritte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Langenzenn (Geschäftsordnung – GeschO) Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat [...] Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 18.03.2024
Hallenbadsatzung.pdf

aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit gültigen Fassung folgende S a t z u n g : § 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt [...] (Badezeit) ist unbeschränkt. Nur bei starkem Andrang kann sie einschließlich Aus- und Ankleidezeit auf 11/2 Stunden beschränkt werden. 4) Die Kasse ist längstens bis eine Stunde vor Betriebsschluss geöffnet [...] it dienende Einrichtung. § 2 Grundlagen des Benutzungsrechts; Benutzungsberechtigter Personenkreis 1) Für die Benutzung des Hallenbades gelten die Bestimmungen dieser Satzung sowie der gesondert erlassenen[mehr]

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Zuletzt geändert: 27.03.2012
Betrieb_von_Autowaschanlagen.pdf

geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung vom 09.05.2006 (GVBl S. 190), erlässt die Stadt Langenzenn folgende Rechtsverordnung: § 1 Betrieb von [...] Autowaschanlagen (1) In der Stadt Langenzenn dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden. (2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben [...] betrieben werden: - Neujahr, - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, - 1. Mai, - Pfingstsonntag, Pfingstmontag, - Erster und Zweiter Weihnachtstag. § 2 In-Kraft-Treten Diese Rechtsverordnung tritt einen Tag[mehr]

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Zuletzt geändert: 27.03.2012
8633.1.4_Ausfertigung_Wasserabgabesatzung_WAS.pdf

8633.1.4 Ortsrecht Seite 1 von 12 Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Langenzenn (Wasserabgabesatzung - WAS -) Vom 07.05.2024 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. [...] 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Ge- meindeordnung (GO) erlässt die Stadt Langenzenn folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung [...] Geldbuße belegt werden, wer 1. den Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5) zuwider- handelt, 2. eine der in § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 und 2 festge- legten oder[mehr]

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Zuletzt geändert: 13.05.2024
6012.2.6_Ausfertigung_1._Änderung_Stellplatzsatzung.pdf

(GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), zuletzt geändert durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371), erlässt die Stadt Langenzenn folgende Satzung: § 1 § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert: [...] Stadt Langenzenn 6012.2.6 Ortsrecht Seite 1 von 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung [...] ng vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in[mehr]

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Zuletzt geändert: 21.05.2024
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