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Gestaltungssatzung.pdf

Anliegen. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für den gesamten Altstadtbereich der Stadt Langenzenn. Die Abgrenzung folgt der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Langenzenn“ in 6130.1.2 Seite [...] Stadt Langenzenn 6130.1.2 Ortsrecht Seite 1 von 7 Zusammenfassung mit Rechtsstand 16. April 2010 der Gestaltungssatzung für bauliche Anlagen der Stadt Langenzenn Satzung der Stadt Langenzenn über besondere [...] im historischen Altstadtbereich von Langenzenn vom 10. April 2003 Auf Grund von Art. 91 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007 (GVBl[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2014
Festlegung_Sanierungsgebiet_Altstadt_Langenzenn.pdf

im Lageplan 1 : 1.000 des Planungsbüros Projekt 4, Stadt & Freiraumplanung, Nürnberg vom 1. Oktober 2002 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt. 1 Werden innerhalb [...] der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der In § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften [...] Dezember 2002 zum Lageplan Auf Grund des § 142 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im nachfolgend näher b[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2014
8633.2.17_Ausfertigung_BGS_WAS.pdf

Stadt Langenzenn 8633.2.17 Ortsrecht Seite 1 von 6 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Langenzenn vom 21.06.2024 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes [...] erlässt die Stadt Lan- genzenn folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: Satzung: § 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversor- [...] Erstattungsregelung nach Art. 9 KAG unterliegt. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute, bebaubare oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss[mehr]

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Zuletzt geändert: 26.06.2024
4._Änderung_Geschäftsordnung.pdf

Langenzenn 0242.2.15 Ortsrecht Seite 1 von 1 Vierte Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats Langenzenn (Geschäftsordnung – GeschO) Aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat [...] Stadtrat der Stadt Langenzenn folgende Änderung der Geschäftsordnung: § 11. § 9 Abs. 3 Nr. 4 b enthält folgende neue Fassung: 1Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle dringlichen Ang [...] Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2024
Grundstuecksvorkaufsrecht.pdf

Baugesetzbuches vom 18. März 1994 Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung -GO-) und des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be [...] ung vom 8. Dezember 1986 (BGBI. I S. 466), erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 - Der Stadt Langenzenn steht im Geltungsbereich dieser Satzung ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten [...] unbebauten Grundstücken zu. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan im Maßstab 1: 1000 ersichtlich und der räumliche Umfang des Geltungsbereiches ist durch eine schwarze gestrichelte Linie[mehr]

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Zuletzt geändert: 09.07.2014
1_Änderung_Gebührensatzung_2024.pdf

Stadt Langenzenn Seite 1 von 2 1. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindertagesstättengebührensatzung – KiTaGebS 2024) Vom 4. Juli 2024 Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalab [...] 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Der § 5 der Gebührensatzung für die K [...] Seite 2 von 2 § 2 In–Kraft–Treten Die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindertagesstätten- gebührensatzung – KiTaGebS 2024) tritt am 1. September 2024 in Kraft. Langenzenn, den[mehr]

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Zuletzt geändert: 29.07.2024
Gebührensatzung_2024.pdf

4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Gebühren Die Stadt Langenzenn erhebt für [...] Gebühren für die Nutzungszeit in der Kindertagesstätte „Plapperkiste“ und der Kinderkrippe Klaushofer Weg 1 (1) Für den Besuch städtischer Kindergärten und Krippen werden Gebühren erhoben, die in der Betreuun [...] Die Regelungen aus Absatz 2 und 3 finden dann keine Anwendung. § 10 In–Kraft–Treten (1) Diese Satzung tritt am 1. September 2024 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Langenzenn[mehr]

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Zuletzt geändert: 29.07.2024
6320.1.5._Ausfertigung_Entwässerungssatzung.pdf

Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs [...] entgegen § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen § 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der [...] im Maßstab 1:1.000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des § 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind 6320.1.5 Seite 7[mehr]

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Zuletzt geändert: 30.07.2024
Gebührensatzung_Mittagsbetreuung_2024.pdf

4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. März 2023 (GVBl S. 91) erlässt die Stadt Langenzenn folgende S a t z u n g : § 1 Gebührenerhebung Die Stadt Langenzenn [...] die Gebühr nach Absatz 1 für das zweite Kind um 12,00 € monatlich, b) drei und mehr Kinder aufgenommen sind, ist für das Dritte und die weiteren Kinder keine Gebühr nach Abs. 1 zu entrichten. Die Ermäßigung [...] Stadt Langenzenn 2032.8 Ortsrecht Seite 1 von 2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Langenzenn Vom 7. Mai 2024 Auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabg[mehr]

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Zuletzt geändert: 29.08.2024
9240.3_Ausfertigung_Hebesatzung.pdf

Stadt Langenzenn 9240.3 Ortsrecht Seite 1 von 1 Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Langenzenn (Hebesatzsatzung) Vom 13.09.2024 Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der [...] erlässt die Stadt Langenzenn folgende Satzung: § 1 Hebesätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festge- setzt: 1. Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen [...] zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbin- dung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt[mehr]

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Zuletzt geändert: 25.09.2024
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