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Pressemitteilung

icon.crdate16.06.2026

Verkehrsregelung "Tempo 30" an der Kreisstraße FÜ 17, Langenzenn

Verkehrsregelung an der Kreisstraße FÜ 17, Langenzenn, im Verlauf „Nürnberger Str.“, „Untere Ringstr.“, „Obere Ringstr.“ und „Burggrafenhofer Str.“!

Die durch den Straßenbaulastträger, das staatliche Bauamt Nürnberg, vorliegende Lärmberechnung für den Abschnitt der Kreisstraße FÜ 17 zwischen „Lindenturm“ und „Denkmalplatz“ ergeben zum Teil deutliche Überschreitungen der Grenzwerte. Auf Grundlage dieses Gutachtens ist eine verkehrsrechtliche Neubetrachtung der gesamten Örtlichkeit, FÜ17, Abschnitt 100, Station 0,819 bis Station 1,726 km, notwendig. Bei Auswertung der Lärmberechnungen wurde festgestellt, dass sich durch das Absenken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h die Lärmbelastung für alle Anwesen reduzieren lässt. Die Immissionen für die Anwohner der unteren und oberen Ringstraße werden spürbar, d.h. >3 dB, vermindert. Somit ist eine durch die Anwohner tatsächlich wahrnehmbare Reduzierung der Lärmimmissionen, folglich ein Schutz der Anwohner, durch die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung gegeben.

Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 500 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei. Die Länge der Lücke zwischen der Einmündung Denkmalplatz und dem Bahnhof beträgt ca. 290 Meter. Im Sinne einer einheitlichen Verkehrsführung sowie zur Verstetigung der Verkehrsführung wird für den Bereich ein Lückenschluss angeordnet.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neuen Regelungen konsequent einzuhalten und durch vorausschauendes Fahren ihren Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit zu leisten. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wird regelmäßig kontrolliert.

Weitere Auskünfte erteilt der Landkreis Fürth sowie das Staatliche Bauamt Nürnberg.

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Kontaktdaten

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  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

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  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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