Aktuelles: Stadt Langenzenn

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Rauchmelderpflicht!

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 19.12.2017

Bestandsgebäude und –wohnungen müssen bis 31.12.2017 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden!

Die Stadt Langenzenn weist darauf hin, dass bis zum 31. Dezember 2017 bestehende Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen.

Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013.

Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer - und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer.

Nähere Informationen können Sie einem Flyer des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr entnehmen, der hier zum Download bereit steht:

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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