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Schöffenwahl 2018

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 20.02.2018

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden für die Vorschlagsliste aus Langenzenn insgesamt sieben Frauen und Männer, die am Amtsgericht Fürth und bei den Strafkammern des Landgerichts als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Herausforderungen erfüllen, Interesse haben, diese wichtige und mit großer Verantwortung verbundene Ehrenamt zu übernehmen und als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung beim Amtsgericht Fürth und bei den Strafkammern des Landgerichts teilnehmen möchten bewerben Sie sich bitte.
Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Bewerbungsformulare und Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie im Rathaus der Stadt Langenzenn, Friedrich-Ebert-Straße 7, 1. Stock, Zimmer S. 1.12 oder untenstehend zum ausdrucken.
Neben dem Bewerbungsformular bitten wir Sie uns einen Kurzlebenslauf zukommen zu lassen.

Ihre schriftliche Bewerbung mit Kurzlebenslauf richten Sie bitte bis spätestens 18. März 2018 an die Stadt Langenzenn, Hauptamt, Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Göß Montag- und Dienstagvormittag zur Verfügung. (Tel. 09101/703-219)

Kontaktdaten

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  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

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  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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