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Hochwasser

Autor: Bearbeitung
Artikel vom 22.07.2021

Wie das Bayerische Finanzministerium mitteilte, hat der Freistaat Bayern die Finanzhilfeaktion für Hochwassergeschädigte gestartet. Diese können auch Menschen aus dem Landkreis Fürth in Anspruch nehmen, die von dem Hochwasser am 9. Juli betroffen waren.

Es kann Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt/Hausrat beantragt werden.

War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro.

Außerdem gibt es eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“, um entstandene Öl-schäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landratsamts Fürth (PDF-Datei).

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

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