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Stadt Langenzenn (Druckversion)

PTJ Fördermaßnahme - Sanierung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Langenzenn und in den Außenorten

Autor: Hirsch & Wölfl GmbH
Artikel vom 18.05.2018

Die Stadt Langenzenn hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, die vorhandene Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet durch moderne, energiesparende LED-Leuchten zu ersetzen. Zuletzt wurde auch ein Großteil der Straßenbeleuchtung in den Außenorten Horbach, Heinersdorf, Burggrafenhof, Stinzendorf und Keidenzell und im Gewerbegebiet GE V saniert. Diese Maßnahmen „Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Langenzenn“ wurde mit finanziellen Mitteln des Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH (PTJ) im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Förderbereich V.1. – Klimaschutz bei der LED-Außen- und Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen) unter den Kennzeichen 03K05141 und 03K05143 gefördert.

Bei den bestehenden Leuchten aus dem Zeitraum 1968 – 1972 handelt es sich meist um Quecksilber- Hochdruckleuchten (z.B. Pilzkopf, links) mit konventionellen Vorschaltgeräten und Dämmerungsschalter. Die 210 neuen Leuchtenköpfe (unten) sind mit moderner Regelungs- und Steuertechnik ausgestattet, die eine sinnvolle und energieeffiziente Anpassung der Straßenbeleuchtung bei erhöhter Wartungsfreundlichkeit ermöglichen. Streulicht wird künftig vermieden, da die Ausrichtung des Lichtes zielgerichtet auf Verkehrswege erfolgt.

Der Einsatz dieser modernen Technologien führt zu einer Reduzierung des Stromverbrauchs um im rund 83 (im Mittel) bzw. 74 Prozent und einer Verringerung der CO2-Emission von 521 bzw. 141 Tonnen innerhalb des Betrachtungszeitraums von 20 Jahren. Die im Rahmen der Planung ermittelten und bei Abgabe des Förderantrags bezifferten Kennwerte werden auch nach der Fertigstellung eingehalten. Die Gesamtkosten der Maßnahme „Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Langenzenn“ (Pakete 2a / 2b) belaufen sich auf rund 132.000 Euro und liegen genau im Bereich der Kostenermittlung, bei einer Förderquote von 25 bzw. 20 Prozent. Nach Abschluss dieser Sanierung wird noch mindestens eine weitere Umrüstung von ineffizienten Straßenbeleuchtungen im Rahmen eines Förderprojektes durchgeführt, die bereits in der Ausschreibungsphase ist.

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