Breitbandausbau; 2. Antragsverfahren:

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Modul 7: Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber

Die Stadt Langenzenn und die Telekom Deutschland AG unterzeichnen am 21.11.2019 dem Kooperationsvertag zum Breitbandausbau. Stellungnahme der Stadt Langenzenn bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)

Download

Stellungnahme Stadt Langenzenn Kooperationsvertrag (PDF-Dokument, 324,07 KB, 03.12.2020)

Modul 5: Auswahlentscheidung der Stadt Langenzenn - veröffentlicht am 07.02.2019

Die Stadt Langenzenn beabsichtigt, mit der Deutschen Telekom GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).

Die Unterlagen der Bekanntmachung können Sie hier (PDF-Dokument, 253,08 KB, 15.03.2019) downloaden.

Modul 4: Auswahlverfahren - Bekanntmachung - veröffentlicht am 23.10.2018

Die Stadt Langenzenn führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Kommune definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtline – BbR-)“ durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.

Modul 3: Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung - veröffentlicht am 16.08.2018

Die Stadt Langenzenn veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzes im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung.

Modul 1 + 2: Markterkundungsverfahren - veröffentlicht am 26.06.2018

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Langenzenn gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Langenzenn bittet daher, bis spätestens 30.07.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

1. Bestandsaufnahme: Karte Bestandsaufnahme
2. Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

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Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

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  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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