Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet "Altstadt": Stadt Langenzenn

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Sonderabschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a EstG

Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.

Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen die Maßnahmen frühzeitig vor Baubeginn mit der Stadt Langenzenn schriftlich vereinbart werden.

Details über die Voraussetzungen zur Antragstellung entnehmen Sie der Broschüre Sonderabschreibungen im Sanierungsgebiet "Altstadt".

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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