Reisepass und Personalausweise: Stadt Langenzenn

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Reisepass und Personalausweise

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Gesetzliche Ausweispflicht

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet sich ausweisen zu können. Dies geschieht in der Regel durch einen Personalausweis (oder Reisepass). Seit 26.06.2012 müssen auch Kinder bei Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Reisedokument vorweisen. Welches Dokument Sie für sich oder Ihr Kind beantragen, hängt davon ab, in welche Länder Sie reisen. Verreisen Sie z.B. nur innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Reisen Sie aber in Länder außerhalb der EU benötigen Sie evtl. einen Reisepass, unter Umständen auch schon für Ihr minderjähriges Kind. Erkundigen Sie sich bitte vor der Beantragung in Ihrem Reisebüro oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Personalausweis

1. Wer kann einen Personalausweis beantragen?

Alle deutschen Staatsangehörigen ab 0 Jahren, die ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in Langenzenn haben, können einen Personalausweis bei uns beantragen.

2. Wie kann ich einen Personalausweis beantragen?

Die Beantragung muss persönlich, unter Vorlage des bisherigen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses, erfolgen. Außerdem wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, (nicht älter als 1 Jahr), benötigt.

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung dabei sein. Außerdem sind die ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (PDF-Datei) sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe des / der Sorgeberechtigten vorzulegen. 
Wichtig ist, dass die Unterschriften der sorgeberechtigen Personen auf der Zustimmungserklärung mit den Ausweisdokumenten übereinstimmt.

Ist der Personalausweis das erste, eigene Dokument, dann benötigen wir noch eine Geburtsurkunde.

3. Wie lange ist die Lieferzeit für einen Personalausweis?

Im Normalfall können Sie mit einer Lieferzeit von ca. 2 – 3 Wochen rechnen.

Benötigen Sie sofort einen neuen Ausweis, gibt es die Möglichkeit Ihnen einen „vorläufigen Personalausweis“ auszustellen. Gleichzeitig muss aber auch ein neuer Ausweis beantragt werden.

4. Wie viel kostet ein Personalausweis und wie lange ist er gültig?

AusweisartKostenGültigkeit
Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro3 Monate gültig
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro6 Jahre gültig
Personalausweis für Personen über 24 Jahren 37,00 Euro10 Jahre gültig

Die Gebühren müssen bei der Antragstellung bezahlt werden.

5. Wie kann man einen Personalausweis abholen?

Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des bisherigen Dokuments erfolgen. Bei Kindern unter 16 Jahren erfolgt die Abholung durch eine sorgeberechtigte Person. In dem Fall ist keine Abholvollmacht durch Dritte möglich.

Die Abholung des Personalausweises für Personen ab 16 Jahren, kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen. Unter Vorlage einer Vollmacht (PDF-Datei) und des bisherigen Dokuments.

Reisepass

1. Wer kann einen Reisepass beantragen?

Alle deutschen Staatsangehörigen ab 0 Jahren, die ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in Langenzenn haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.

Wir bitten um Beachtung, dass jeder deutsche Staatsangehörige grundsätzlich nur einen gültigen Reisepass besitzen darf. In begründeten Ausnahmefällen, kann mit entsprechendem Nachweis ein Zweitpass beantragt werden.

2. Wie kann man einen Reisepass beantragen?

Die Beantragung muss persönlich, unter Vorlage des bisherigen Reisepasses bzw. Personalausweises, Kinderreispasses oder der Geburtsurkunde, erfolgen. Außerdem wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) benötigt.

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Sorgeberechtigter bei der Antragstellung dabei sein. Außerdem sind die ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (PDF-Datei) sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Wichtig ist, dass die Unterschriften der sorgeberechtigen Personen auf der Zustimmungserklärung mit den Ausweisdokumenten übereinstimmt.

Ist der Reisepass das erste, eigene Dokument, dann benötigen wir noch eine Geburtsurkunde.

3. Wie lange ist die Lieferzeit für einen Reisepass?

Im Normalfall können Sie mit einer Lieferzeit von ca. 3-4 Wochen rechnen.

Benötigen Sie den Reisepass früher, gibt es die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird innerhalb von 3-4 Werktagen, nach der Bestellung, an uns geliefert. Benötigen Sie den Reisepass sofort, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein „vorläufiger Reisepass“ ausgestellt werden.

4. Wie viel kostet ein Reisepass und wie lange ist er gültig?

Art des PassesKostenGültigkeit
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro1 Jahr gültig
Reisepass für Personen unter 24 Jahren37,50 Euro6 Jahre gültig
Reisepass für Personen über 24 Jahren  60,00 Euro10 Jahre gültig
Zweitpass 60,00 Euro6 Jahre gültig 
Zusätzliche Kosten für einen Expresspass32,00 Euro 
Zusätzliche Kosten für Extraseiten  22,00 Euro 

Die Gebühren müssen bei der Antragstellung bezahlt werden.
 

5. Wie kann man einen Reisepass abholen?

Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des bisherigen Dokuments erfolgen. Bei Kindern unter 18 Jahren erfolgt die Abholung durch eine sorgeberechtigte Person. In dem Fall ist keine Abholvollmacht durch Dritte möglich.

Die Abholung für Personen ab 18 Jahren, kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Unter Vorlage einer Abholvollmacht (PDF-Datei) und des bisherigen Dokuments.

Kinder-Reisepass

1. Wer kann einen Kinderreisepass beantragen?

Für alle Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zum 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass ausgestellt werden, wenn sie ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in Langenzenn haben.

Bitte beachten Sie, dass ein Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die jeweiligen Einreisebedingungen.

2. Wie kann man einen Kinderreisepass beantragen?

Der Antrag ist von den Sorgeberechtigten gemeinsam zu stellen. Wenn nur ein Sorgeberechtigter zur Antragstellung anwesend ist, muss eine ausgefüllte und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebene Zustimmungserklärung (PDF-Datei) sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe des/der Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Wichtig ist, dass die Unterschrift der sorgeberechtigten Personen auf der Zustimmungserklärung mit den Ausweisdokumenten übereinstimmt. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Außerdem wird ein aktuelles, biometrisches Lichtbild benötigt.

Ist der Kinderreisepass das erste, eigene Dokument, dann benötigen wir noch eine Geburtsurkunde.

3. Wie lange ist die Lieferzeit für einen Kinderreisepass?

Der Kinderreisepass wird von der Stadt Langenzenn selbst erstellt und kann in der Regel eine Woche nach Beantragung abgeholt werden.

4. Wie viel kostet ein Kinderreisepass und wie lange ist er gültig?

Art der LeistungKostenGültigkeit
Kinderreisepass 13,00 Euro1 Jahr gültig*
Verlängerung bzw. Einfügen eines neuen Lichtbildes  6,00 Euro1 Jahr gültig

*Bitte beachten Sie: Ein Kinderreisepass ist maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig. Generell sind Ausweisdokumente von Kindern ungültig, wenn man diese auf den Bildern nicht (mehr) erkennen kann.

Die Gebühren müssen bei der Antragstellung bezahlt werden.

5. Wie kann man einen Kinderreisepass abholen?

Die Abholung muss durch einen Sorgeberechtigten erfolgen. Ist bereits ein früherer Kinderreisepass ausgestellt worden, muss dieser bei der Abholung durch uns entwertet oder eingezogen werden.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Stadt Langenzenn
  • Friedrich-Ebert-Straße 7
  • 90579 Langenzenn

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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