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Reisepass und Personalausweise
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Kinder-Reisepass
Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab 01.01.2024 benötigen Kinder einen Personalausweis oder Reisepass
Personalausweis (Gebühr: 22,80 €)
Reisepass (Gebühr: 37,50 €)
Bitte beachten Sie, dass die Lieferzeit für diese Ausweisdokumente aktuell ca. 2-4 Wochen beträgt. Planen Sie rechtzeitig Ihren Besuch im Bürgerbüro und vereinbaren Sie einen Termin.
Diese Dokumente besitzen eine Gültigkeit von 6 Jahren. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig ein neues Dokument.
Auskunft darüber, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der konsularischen Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf keine verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.