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Sitzung des Wahlausschusses
Die Bekanntmachung zur Sitzung des Wahlausschusses am 20.01.2026 zur Beschlussfassung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschlägen anlässlich der Kommunalwahl am 08.03.2026 (Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrates) können Sie hier einsehen und herunterladen.
Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten
Die Bekanntmachung für die Eintragungsmöglichkeiten in eventuell auszulegende Unterstützungslisten im Rahmen der Kommunalwahl am 08.03.2026 (Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrates) können Sie hier einsehen und herunterladen.
Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 08.03.2026 (Wahl der ersten Bürgermeisterin, des ersten Bürgermeisters sowie des Stadtrates) können Sie hier einsehen und herunterladen.
Rathaus geschlossen - Wahlamt geöffnet
Die Stadt Langenzenn / Der Wahlleiter informiert:
Das Rathaus ist am
- Freitag, den 02.01.2026 sowie am
- Montag, den 05.01.2026
für den normalen Parteiverkehr geschlossen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Wahlamt der Stadt Langenzenn steht Ihnen für die Abgabe von Wahlvorschlägen bzw. für die Eintragung in evtl. auszulegende Unterstützungslisten am
- Freitag, den 02.01.2026 in der Zeit von 08:00 – 16:00Uhr
sowie am
- Montag, den 05.01.2026 in der Zeit von 08:00 – 16:00 Uhr
im Zimmer W 0.10 (Bürgerbüro – Zimmer 4) zur Verfügung.
Information zur Kommunalwahl am 08.03.2026
Der Wahlleiter der Stadt Langenzenn / die Stadt Langenzenn weist darauf hin, dass alle amtlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026 durch öffentlichen Anschlag am Rathaus und zusätzlich zeitgleich auf der Homepage der Stadt Langenzenn unter dieser Rubrik erfolgen.
Der Wahlleiter der Stadt Langenzenn / die Stadt Langenzenn sind bestrebt, diese Bekanntmachungen auch im Mitteilungsblatt der Stadt Langenzenn zu veröffentlichen. In Abhängigkeit der Erscheinungstermine der Mitteilungsblätter 2025 bzw. 2026 kann dies unter Umständen aber nicht möglich sein bzw. nur nachrichtlich erfolgen.
Die Stadt Langenzenn bittet um Beachtung.
Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht!
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 08.03.2026 und für die eventuelle Stichwahl am 22.03.2026, sucht die Stadt Langenzenn engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Wahlhelfer tätig zu werden.
Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie maßgeblich zum reibungslosen Ablauf der Wahl und damit zur Stärkung unserer demokratischen Grundordnung bei.
Als Wahlhelfer können alle Personen mitwirken, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich, alle notwendigen Informationen werden im Vorfeld mitgeteilt
Interessierte Personen werden gebeten, sich über die Homepage der Stadt Langenzenn mittels
anzumelden.
Die Stadt Langenzenn bedankt sich für Ihr Engagement.
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Schreiben (PDF-Dokument, 488,74 KB, 12.09.2025).
Informationen zur Wahl
Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl (Bürgermeister, Stadtrat, Kreistag) findet am 08.03.2026 statt.
Weitere Informationen folgen.



