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Führungszeugnis
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1. Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es wird auf Antrag vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt.
Folgende Arten von Führungszeugnissen sind möglich:
- für private Zwecke – das Führungszeugnis wird direkt an Ihre Adresse versandt, z.B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber
- für Behörden – das Führungszeugnis wird direkt an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt, z.B. bei einem Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins
- erweitertes Führungszeugnis – wird meist benötigt, wenn man beruflich oder ehrenamtlich eine Tätigkeit ausübt, die mit Kinderbetreuung, -beaufsichtigung, -erziehung usw. zu tun hat
- Europäisches Führungszeugnis – erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
2. Was muss ich zur Beantragung mitbringen und was kostet ein Führungszeugnis?
Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, bringen Sie bitte eine schriftliche Anforderung der Stelle mit, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro.
3. Kann ein Führungszeugnis im Internet beantragt werden?
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Weitere Hinweise finden Sie auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.