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Gewerbe An-, Ab- und Ummeldung
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1. Gewerbeanmeldung
Für die Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 55,00 für natürliche Personen (pro Person) bzw. EUR 65,00 für juristische Personen erhoben. Zusätzlich benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) und bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug. Je nach Gewerbeart können unter Umständen noch weitere Unterlagen zur Anmeldung nötig sein (z.B. Handwerkskarte, Gewerbeerlaubnis etc.).
2. Gewerbeabmeldung
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 45,00 pro Person erhoben. Zusätzlich benötigen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Bitte beachten Sie, dass eine Gewerbeabmeldung zusätzlich zu etwaigen Meldungen an das Finanzamt, Meldeamt o.ä. erfolgen muss.
3. Gewerbeummeldung
Für eine Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Person erhoben. Zusätzlich benötigen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass und bei juristischen Personen einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Bitte beachten Sie, dass einige Ummeldungen (freiwillige) gebührenfrei sind.
4. Gewerbezentralregisterauszug
Zur Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass.
Die Gebühr in Höhe von 13,00 EUR ist bei Beantragung zu entrichten.
5. Gewerberegisterauskunft
Für eine Gewerberegisterauskunft wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Die Beantragung muss schriftlich, unter genauer Angabe des Auskunftsumfanges erfolgen.
6. Formulare
- Antrag Gewerbeanmeldung (PDF-Dokument, 1,78 MB, 10.11.2025)
- Antrag Gewerbeummeldung (PDF-Dokument, 1,23 MB, 10.11.2025)
- Antrag Gewerbeabmeldung (PDF-Dokument, 1,24 MB, 10.11.2025)
- Antrag Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, natürliche Person (PDF-Dokument, 561,46 KB, 28.04.2020)
- Antrag Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, juristische Person (PDF-Dokument, 568,29 KB, 28.04.2020)



